Beitragsordnung des Anwaltsvereins Mansfeld Südharz e.V.
vom 08.06.2006
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Der Jahresbeitrag beträgt 50,- €.
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat nach Aufnahme des Mitgliedes.
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Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem das Mitglied ausscheidet oder stirbt.
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Mitglieder können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden, wenn sie keine Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit haben.
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Beitragsbefreiungen können nicht rückwirkend beantragt werden.
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Über die Befreiungsanträge entscheidet der Vorstand. Die Voraussetzungen sind nach Aufforderung durch den Vorstand in geeigneter Form nachzuweisen.
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Der Jahresbeitrag ist fällig bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres.
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Der Verein ist berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 € zu berechnen.
Lutherstadt Eisleben, den 08.06.2006
gez. Schatzmeisterin
